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Informationen

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Das Wichtigste

in Kürze

Der Entlastungsbeitrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten.

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlstungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung,

ab Pflegegrad 1 – 5 der Entlastungsbetrag § 45b SGB XI, 131,00 Euro im Monat
ab Pflegegrad 2 – 5 die Verhinderungspflege § 39 SGB XI 1685,00 Euro im Jahr.

Was sind Entlastungsleistungen?

Was sind Entlastungsleistungen?

Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskraft übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben.
So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung durch Alltagsbegleiter.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Alle pflegebedürftigen Menschen, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen, haben einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Wichtig ist, dass das Angebot nach dem aktuellen Landesrecht anerkannt ist.
Wenn die 131 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegesachleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen, also den Pflege- oder Betreuungsdienst, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.

Kostenübernahme

Was muss ich bei der Kostenübernahme beachten?

Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zuhause stattfindet.
Wir als Anbieter können auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Lassen Sie sich dann aber regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen geben, damit Sie den Überblick über Ihr vorhandenes Budget behalten.

Verhinderungspflege

Wann kann ich die Verhinderungspflege nutzen?

Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht Auszeiten für andere Aktivitäten. Auch kann die Pflegeperson selbst krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Dann braucht es eine Vertretung. Damit für eine Verhinderungspflege Geld fließt, müssen Sie einiges beachten.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag. Er umfasst 3.539 Euro und kann flexibel für die Verhinderungs-und/oder Kurzzeitpflege genutzt werden.
Zu dem Zeitpunkt, an dem Betroffene die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen, müssen sie mindestens den Pflegegrad 2 haben.

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Werden im Monat nicht 131 Euro ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden.
Sollte am Jahresende noch ein Restbetrag vorhanden sein, ist eine Übertragung dieses Betrags bis Ende Juni des folgenden Kalenderhalbjahres möglich.

Wir rechnen individuell ab.
Wir haben die Landesrechtliche Anerkennung zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB Xl.
Das bedeutet für Sie, bei vorhandenem Pflegegrad dürfen wir Leistungen ab Pflegegrad 1 direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Ärztliche Verordnung

Wenn Sie aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheit/OP eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe bekommen haben, sind Sie bei uns genau richtig. Ob Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen – gerne stehen wir Ihnen hier zur Seite und unterstützen Sie individuell und ganz nach Ihren Wünschen. Zusätzlich helfen wir Ihnen, wenn gewünscht, bei der entsprechenden Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse

Gerne kommt unser Ansprechpartner für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zu Ihnen nach Hause oder auch ins Krankenhaus.